Arbeitskreis - Liefervorschrift
Entwurf Januar 2009
Airbag - System
Gasgeneratoren
(Einbauort: Lenkrad, Instrumententafel)
Anforderungen und Prüfbedingungen
AK - LV 03
airbag system; inflator assemblies (installation location steering wheel, dashboard); requirements and test procedures
Inhalt
1 Anwendungsbereich und Zweck
2 Begriffe
3 Allgemeines
4 Allgemeine Anforderungen an den Gasgenerator und deren Prüfbedingung
4.1 Kennzeichnung
4.2 Klassifizierung und Einstufung
4.3 Leistungsvermögen
4.4 Berstdruck
4.5 Bonfire-Test
4.6 Elektrostatische Festigkeit
4.7 Steck- und Abziehkräfte
5 Zünder
5.1 Anzündwiderstand
5.2 Isolationswiderstand
5.3 Dichtheit
6 Treibstoffe
6.1 Gutachten/Zertifizierung Temperaturbereich
7 Umweltsimulation an dem Gasgenerator
7.1 Anforderungen nach der Umweltsimulation
7.2 Umweltsimulation
8 Zitierte Normen und Vorschriften
9 Frühere Ausgaben
10 Änderungen
Fortsetzung Seite 2 bis 32
AK-LV : Arbeitskreis - Liefervorschrift
Arbeitskreis der Firmen: Audi AG, Bayerische Motoren Werke AG, DaimlerChrysler AG, Porsche AG und Volkswagen AG
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1 Anwendungsbereich und Zweck
Diese Vorschrift soll durch exakte, eindeutige und einheitliche Vorgaben zu Eigenschaften am
Gasgenerator die Produktqualität und die Funktion innerhalb des zugehörigen Gesamtsystems
sichern. Die Vorschrift beschreibt ebenfalls die Prüfverfahren, mit denen die Anforderungen an
den AGG nachzuweisen sind, sowie deren Durchführung.
Die Vorschrift ist ein Teil der Zeichnung. Die Vorschrift gilt für alle Gasgeneratoren, die einen ent-
sprechenden Hinweis in der Zeichnung aufweisen.
2 Begriffe
Der Airbag-Gasgenerator (AGG) ist Bestandteil eines Rückhaltesystems. Airbag-Gasgeneratoren
haben die Aufgabe, bei Zündung durch einen Sensor einen Airbag in funktionsbereiten Zustand
zu bringen.
3 Allgemeines
Die Einhaltung der in der Vorschrift zusätzlich zur Zeichnung aufgeführten Angaben ist vom Her-
steller sicherzustellen. Der Nachweis erfolgt in Abhängigkeit von der Prozeßsicherheit und ist mit
geeigneten Methoden und ausreichendem Prüfumfang darzustellen.
Alternative Prüfmethoden sind zulässig, sofern sie einen gleichwertigen Nachweis ermöglichen.
Den Korrelationsnachweis zu den in dieser Vorschrift beschriebenen Prüfmethoden muß die Prüf-
stelle erbringen, die die Prüfung veranlaßt.
Falls nicht anders angegeben, gelten die Anforderungen für Teile im Anlieferzustand (ohne vor-
herige Belastung). Abweichungen sind im Prüfprotokoll zu vermerken.
Wird bei einer Forderung nur die Bemerkung "s.Z." (siehe Zeichnung) angegeben, so ist der gel-
tende Wert der Zeichnung zu entnehmen. Enthält die Zeichnung diesbezüglich keine Angaben,
so entfällt die Anforderung. Bei unterschiedlichen Angaben in Zeichnung und Vorschrift hat der
Zeichnungseintrag Vorrang.
Generell muß der AGG allen in dieser Vorschrift aufgeführten Anforderungen genügen. Deren
Einhaltung sind bei der Freigabe- bzw. Erstmusterprüfung nachzuweisen.
Das AGG ist ein dokumentationspflichtiges Teil. Die zur Sicherstellung der Funktion notwendigen
Prüfungen in der Serie sind dokumentationspflichtig, die Prüfprotokolle sind 20 Jahre aufzube-
wahren. Eine eindeutige Zuordnung zwischen AGG und dokumentationspflichtigen Daten muß
gewährleistet sein.
Die in dieser Vorschrift mit einem Querbalken versehenen Abschnitte unterlie-
gen der Dokumentationspflicht.
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4 Allgemeine Anforderungen an den Gasgenerator und deren Prüfbedingung
Die AGG müssen so beschaffen sein, daß - sachgemäße Handhabung vorausgesetzt - bei Mon-
tage in der Fertigung und Reparaturarbeiten in Werkstätten (d.h. ohne besondere zusätzliche Si-
cherheitseinrichtungen) Menschen und Gegenstände nicht gefährdet sind.
Der Gasgeneratorhersteller hat eine "Handhabungsvorschrift" zu erstellen und zur Verfügung zu
stellen.
Der AGG muß bei Zündung möglichst schubfrei sein (Steighöhe < 0,5 m).
Der AGG darf nicht zerstörungsfrei zerlegt werden können.
Alle Änderungen am AGG, Einzelkomponenten des AGG und / oder Herstellungsverfahren und
Herstellungsorten sind der betroffenen Fachabteilung vor Einführung in die Serie mitzuteilen und
bedürfen einer Freigabe.
Der Fahrergasgenerator soll ein einheitliches Flanschbild aufweisen. Anzustreben ist das in Bild
1 dargestellte Flanschbild.
Maße in Millimeter
Bild 1 — Einheitliches Gasgeneratorflanschbild Fahrergenerator
4.1 Kennzeichnung
Der AGG muß entsprechend des "Deutschen Gesetz für explosionsgefährliche Stoffe" sowie den
jeweils gültigen Verordnungen gekennzeichnet sein.
Kennzeichnungsinhalt (herstellerseitig):
• Nummer zur Verfolgung dokumentationspflichtiger Daten (graviert)
• BAM-Zulassungskennzeichnung
• Barcode für Weiterverarbeitung beim Systemhersteller
• DOT (department of transport) - Ausnahmegenehmigung
• Sicherheitshinweise (nach Vorschrift)
• Herstellerzeichen
• Fertigungsdatum (Jahr, Tag)
• Seriennummer
78
5,
74
4 x 90° (=360°)
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4.2 Klassifizierung und Einstufung
Der Festtreibstoff und der AGG müssen bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -
prüfung (BAM), Berlin, klassifiziert und nach dem "Deutschen Gesetz für explosionsgefährliche
Stoffe" sowie den jeweils gültigen Verordnungen eingestuft werden. Der AGG muß ebenfalls in
jedem Land, in dem das System zum Einsatz kommt, zugelassen sein. Für Deutschland ist die
Zertifizierung in die Klasse T1, in USA und Kanada die Einstufung als "flammable solid" oder
niedriger gefordert.
Falls der AGG in die Klasse T2 eingestuft ist, hat der AGG-Hersteller in Abstimmung mit dem Mo-
dulhersteller die Einstufung des Moduls in die Klasse T1 zu gewährleisten.
4.3 Leistungsvermögen
4.3.1 Einleitung
Dieser Test dient dazu, das Leistungsvermögen eines AGG zu beurteilen. Zu diesem Zweck wird
der AGG bei der spezifizierten Prüftemperatur in einen geschlossenen Behälter geschossen.
4.3.2 Anforderungen
Die ermittelte Kannendruckkurve muß innerhalb der vorgegebenen Toleranzgrenzen liegen.
Es darf keine undefinierte Nachzündung der zweiten Gasgeneratorstufe durch thermische Einwir-
kung nach Zündung der ersten Stufe erfolgen.
In der Tabelle 1 werden die Toleranzgrenzen des zulässigen Kennfeldes beschrieben.
Tabelle 1 — Vorgabe der Toleranzen der Kannendruckkurven
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Vorgabe gilt für
Meßgröße
Maximale
Toleranz Einbauort Stufigkeit Temperatur
pmax +/- 13,3%
p90% +/- 16,7%
p75% +/- 16,7%
p50% +/- 20%
p25% ohne
p10% ohne
Fahrerairbag
Beifahrerairbag
Seitenairbag
Kopfairbag
Knieairbag
Einstufige Generatoren
Zweistufige Generatoren:
sowohl 1. Stufe allein
als auch
1.+ 2. Stufe zusammen
(full output)
NT, RT und HT
Gradient Gt
( p50% - p25% )
+/- 20%
nur Fahrer- und
Beifahrerairbag
Einstufige Generatoren
Zweistufige Generatoren:
nur 1. Stufe
nur RT
< TTFG+1ms
Seiten-, Kopf- und
Knieairbag
< TTFG +1,5ms Fahrerairbag
time to first
gas
< TTFG +2ms Beifahrerairbag
Einstufige Generatoren
Zweistufige Generatoren:
nur 1. Stufe
nur RT
- Die Referenzkurve für jede Prüftemperatur wird in der Entwicklung festgelegt
- Das nominelle TTFG wird in der Entwicklung festgelegt
- Der Zeitpunkt der einzelnen Druckgates (pmax, p90%,...) wird über die Referenzkurve definiert
- Die Kannendruckkurven werden immer ab Zündung (t=0) aufgenommen
4.3.3 Grenzgasgeneratoren
Grenzgasgeneratoren sind Generatoren an den Grenzen der Kannendruckfelder. Die genaue De-
finition und Toleranzen sind mit dem OEM abzustimmen.
4.3.4 Prüfeinrichtung
Zur Durchführung der Prüfung wird eine dem Leistungsvolumen des AGG entsprechende Test-
kanne benötigt.
Vorzugsweise sind folgende Testkannen zu verwenden:
Kannendaten:
Inhalt: 60 l 146 l 1 ft³ / 28,3 l
Durchmesser: 370 mm 477 mm 12,00 inch / 304,80 mm
Länge: 565 mm 820 mm 17,78 inch / 451,61 mm
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Für die Meßaufnehmer und die Meßkette gelten folgende Spezifikationen:
Meßprinzip: Absolutdruckaufnehmer
Kalibrierbereich: 0 ... 5 bar
Nutzbarer Frequenzbereich: 0 ... 2 kHz
Fehler: Linearität und Hysterese ≤ ±1 %
Digitale Signalfilterung: 100 Hz CFC 60 / SAE J211
Meßort: Die dem Gasgenerator gegenüberliegende Kannenwand
Meßkanal: CAC: 0 ... 5 bar
CFC: Klasse 1000 lt. SAE J211
Fehler: ≤ 2,5 %
Ferner wird ein geeigneter Meßdatenrecoder benötigt.
Der Meßaufnehmer darf nicht innerhalb des direkten Gasstromes des Gasgenerators plaziert
sein.
4.3.5 Prüfbedingungen
Die Lagertemperaturen sind so zu wählen, daß die Prüftemperaturen nach dieser Vorschrift ein-
gehalten werden. Der Bezugspunkt für die Temperaturmessung ist im Innern des AGG zu wäh-
len. Der Hersteller stellt hierzu Gasgeneratoren zur Verfügung, die mit Temperaturmeßstellen im
Treibstoff bestückt sind.
NT (-35 ± 2,5) °C
Prüftemperaturen : RT (23 ± 5) °C
HT (85 ± 2,5) °C
Die Kannentemperatur, die Lufttemperatur in der Kanne und die Umgebungstemperatur sollen
unmittelbar vor der Zündung RT (23 ± 5)°C betragen.
4.3.6 Prüfungsdurchführung
Nach der Entnahme aus dem Temperaturschrank ist der AGG an der jeweiligen Kanne druckdicht
zu verschrauben, so daß bei Zündung die Gase und Feststoffpartikel von der Kanne aufgenom-
men werden. Nach der Montage des AGG ist dieser über eine Konstantstromquelle zu zünden
(Zündstrom: 1,75 A).
Im Rahmen der Prüfung sind folgende Parameter zu bestimmen:
Vor der Zündung:
• Zündpillenwiderstand
• Oberflächentemperatur der Kanneninnenseite
• Lufttemperatur in der Kanne
• Umgebungstemperatur
Während der Zündung:
� Zündzeitpunkt
� Zündstromverlauf als f (t)
� Kannendruckverlauf als f (t)
� Zündverzug (bei mehrstufigen AGG´s)
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4.3.6.1 Zündpillenwiderstand
Vor der Zündung ist der Zündpillenwiderstand zu messen, Meßobjekt ist das Zündelement mit
Steckverbinder
4.3.6.2 Kannentemperatur
Für die Messung der Umgebungstemperatur gilt:
Meßort: Oberhalb der Kannenmitte, Abstand 50 cm
Für die Messung der Flanschtemperatur gilt:
Meßort: Mittig zwischen äußerem Rand und Befestigungsbohrungen für Gasgeneratoren
Tiefe: Halbe Wandstärke
4.3.6.3 Zündstromverlauf
Der Zündstromverlauf wird über der Zeit gemessen
Definition des zeitlichen Nullpunkts t0
CFC: Klasse 1000 lt. SAE J211
4.3.6.4 Kannendruckverlauf
Die Ergebnisdarstellung ist in der Zeitachse (x-Achse) mit dem Diagrammaßstab 5 ms/cm und in
der Druckachse (y-Achse) mit dem Diagrammaßstab 0,25 bar/cm auszuführen.
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4.4 Berstdruck
4.4.1 Einleitung
Der Test dient dem Nachweis der Gehäusefestigkeit des AGG.
4.4.2 Anforderung
Die Berstsicherheit (Berstdruck/max. Brennkammerdruck aus Kannentest bei 85 °C) für jede ein-
zelne Stufe bzw. für das Gesamtsystem muß > 1,7 sein.
4.4.3 Prüfeinrichtung
Es werden geeignete Einlagen zum Verschließen der Gasaustrittsöffnung des AGG benötigt.
Ein Gasgenerator ist mit einem Hydraulikanschluß zu versehen.
Für diesen Test wird eine hydraulische Anlage oder eine geeignete Pyrotechnik benötigt.
4.4.4 Prüfbedingungen
Die Prüfung wird bei Raumtemperatur (23 ± 5) °C durchgeführt.
4.4.5 Prüfungsdurchführung
4.4.5.1 Hydraulischer Test
Die Gasaustrittsöffnungen des AGG werden innen lose mit den geeigneten Einlagen verschlos-
sen. Der AGG wird anschließend ohne Treibstoff zusammengebaut. Durch einen geeigneten
Anschluß am AGG-Gehäuse wird die Brennkammer hydraulisch beaufschlagt.
(Anmerkung: Das statistische Verfahren zur Prüfung der Berstsicherheit ist im Beiblatt 1 zu dieser
Vorschrift erläutert.)
4.4.5.2 Pyrotechnischer Test
Alternativ zur Hydraulik kann die Prüfung mit Pyrotechnik durchgeführt werden.
Die eingebrachte Pyrotechnik wird gezündet.
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4.5 Bonfire-Test
4.5.1 Einleitung
Dieser Test dient dem Nachweis, daß der AGG durch die Hitze eines Feuers bedingt nicht frag-
mentiert.
4.5.2 Anforderung
Das AGG-Gehäuse darf nicht fragmentieren.
4.5.3 Prüfeinrichtung
Folgende Geräte werden für die Durchführung der Bonfireversuche (siehe
Bild 2) benötigt:
• Gasflasche Propan
• Druckreduzierventil
• Schlauchleitung
• Gasbrenner mit Griff
• Hochleistungs-Propan-Anwärmbrenner
• Durchmesser 60 mm
• Haltevorrichtung
• Gasanzünder
• Stoppuhr
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Bild 2 — Versuchsaufbau
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4.5.4 Prüfbedingungen
Anfangstemperatur des AGG: (23 ± 5) °C
Es sind drei mögliche Lagen des AGG zum Feuer vorgesehen:
1. Lage des Zünders zum Feuer
2. Lage des Zünders vom Feuer
3. rechtwinklig zu 1 oder 2
Sollte das Design des AGG eine kritischere Testposition aufweisen, ist diese Position zusätzlich
zu testen.
Die Anzahl und Ausrichtung des/der Brenner muß so ausgewählt werden, daß die gesamte Auf-
lagefläche des AGG von Flammen umgeben ist.
4.5.5 Prüfungsdurchführung
Kalibrierverfahren:
Der Prüfaufbau wird durch Bestimmung der Aufheizrate eines Stahlwürfels von 5x5x5 [cm]
Kantenlänge und einem Gewicht von ca. 1 kg, anstelle des AGG kalibriert. Zu diesem Zweck
ist in der Mitte des Würfels ein geeignetes Thermoelement (z.B. NiCrNi, 1.0 mm) angebracht.
Die Erfassung des Temperaturverlaufes erfolgt mit einem geeigneten Temperaturrecorder.
Beeinflußt wird die Aufheizrate im Würfel durch die Änderung des Gasvordruckes und damit
bedingt mit dem Gasdurchsatz. Der bei der Aufheizrate von (80 ± 5) °C/min, im Meßbereich
von 20 °C bis 200 °C, erreichte Gasvordruck ist der Kalibrierwert des Prüfaufbaues.
Die Kalibrierung muß vor jeder Testserie durchgeführt werden.
Zur Bereitstellung des Prüfaufbaues wird, bei strömendem Gas, der im Kalibrierverfahren ermittel-
te Gasdruck eingestellt und danach der Hahn auf dem Brennergriff geschlossen. Der Haupthahn
an der Gasflasche ist dabei ganz geöffnet. Anschließend wird der AGG in den Prüfaufbau einge-
baut. Dabei muß auf die geforderte Lage des AGG geachtet werden. Mit dem Gasanzünder wird
die Flamme entzündet, der Hahn am Brenner ganz geöffnet und gleichzeitig die Stoppuhr gestar-
tet. Der Prüfraum ist nach dem Entzünden der Flamme sofort zu verlassen. Bei der Selbstent-
zündung des AGG`s ist die Stoppuhr zu stoppen und die bis dahin vergangene Zeit abzulesen.
Zeitgleich mit der Selbstzündung des AGG wird der Haupthahn der Gasflasche geschlossen.
ACHTUNG SICHERHEITSHINWEIS
Propangas ist schwerer als Luft !
Auf gute Lüftung im Prüfraum achten,
besonders im Bodenbereich.
Die Zeitdifferenz zwischen dem Anzünden des Gasfeuers und der Selbstentzündung des AGG
wird als " Zeit bis Zündung " ermittelt und in das Versuchsprotokoll eingetragen. Ebenfalls proto-
kolliert werden die Lage des AGG und der eingestellte Gasdruck.
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4.6 Elektrostatische Festigkeit
4.6.1 Einleitung
Diese Prüfung ist durchzuführen, um nachzuweisen, daß der AGG durch Entladung statischer
Elektrizität nicht zündet.
4.6.2 Anforderungen
Die Prüfungen gilt als bestanden, wenn der AGG (komplett mit Zünder) durch elektrostatische
Entladungen nicht zu einer Zündung veranlaßt wird. Dabei dürfen der elektrische Widerstand und
der Isolationswiderstand keine Veränderungen erfahren (siehe Abschnitt 5 „Zünder“).
Anschließend werden die Gasgeneratoren gezündet.
4.6.3 Prüfungsdurchführung
Die Prüfung wird nach AK-LV 16, Kapitel ESD-Prüfungen (Kap. 4.14 bei Veröffentlichung dieser
Prüfvorschrift) durchgeführt.
Es gibt folgende Abweichungen:
- es werden statt 50 Anzündern jetzt 10 Gasgeneratoren verwendet.
- 5 Gasgeneratoren durchlaufen die Prüfungen in normaler Reihenfolge, die anderen 5 in
umgekehrter Reihenfolge
- es müssen nur die ersten beiden der drei genannten Beurteilungskriterien erfüllt werden
(Prüfung der Widerstände/Entstörbauteile/Sichtprüfung und Zündung bei Allfire-Strom von
1,75A)
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4.7 Steck- und Abziehkräfte
4.7.1 Einleitung
Dieser Test soll durchgeführt werden, um festzustellen, ob die Steckverbindung am AGG mit
montagegerechten Steck- und Abziehkräften hergestellt und gelöst werden kann.
Diese Prüfung braucht von mechanisch verriegelten Steckern nicht erfüllt zu werden.
4.7.2 Anforderungen
Nach Abschluß der Tests darf der AGG keine Beeinträchtigungen seiner Funktionen aufweisen.
Jede sichtbare Beschädigung soll vermerkt werden.
Steckkraft: 30 N bis 80 N
Abziehkraft: 30 N bis 80 N
4.7.3 Prüfeinrichtung
Die Steck- und Ziehkraft wird mit einem einheitlichen Prüfstecker (z.B. Amphenol No. 20-4149-
40N) aus Stahl mit einer geeigneten Universalprüfmaschine oder Prüfvorrichtung mit Kraftmeß-
dose ermittelt.
4.7.4 Prüfbedingungen
Der Test erfolgt bei flach auf dem Tisch liegendem AGG, wobei die Steckverbindung frei zugäng-
lich ist. Der Stecker wird mit einer Geschwindigkeit von ca. 40 mm/min. bewegt.
Prüftemperatur: RT (23 ± 5) °C
4.7.5 Prüfungsdurchführung
Zur Messung der Steckkraft werden AGG Prüfstecker fluchtend in die Kraftmeßvorrichtung ein-
gebaut. Der Prüfstecker wird maschinell oder von Hand vollständig eingesteckt. Dabei dürfen
keine Querkräfte z.B. durch Verkanten auftreten.
Die Messung der Ziehkraft erfolgt entsprechend. Der Prüfstecker wird dabei, zur Vermeidung von
Querkräften, pendelnd befestigt.
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5 Zünder
Der elektrische Anschluß des Zünders muß so gestaltet sein, daß bei abgezogener Steckkupp-
lung der Zünder automatisch durch eine Kontaktsicherung kurzgeschlossen wird.
5.1 Anzündwiderstand
Der Anzündwiderstand ist definiert nach AK-LV 16 (Kap. 3.2 bei Veröffentlichung dieser Prüfvor-
schrift.
5.2 Isolationswiderstand
Der Isolationswiderstand ist definiert nach AK-LV 16 (Kap. 3.6 bei Veröffentlichung dieser
Prüfvorschrift).
5.3 Dichtheit
Es ist sicherzustellen und nachzuweisen, daß durch den Einbauprozeß in den Gasgenerator die
Dichtheit der Zündpille nicht verändert wird.
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6 Treibstoffe
6.1 Gutachten/Zertifizierung
Zur Beurteilung der verwendeten Treibstoffe und des AGG hinsichtlich Sicherheit und Verwend-
barkeit für den vorgesehenen Einsatzzweck muß der AGG-Hersteller ein Gutachten von einem
unabhängigen, anerkannten Institut erstellen lassen.
Inhalt des Gutachtens:
a) Prüfung der Schlag- , Reibempfindlichkeit des Treibstoffes und derReaktion mit Schwer-
metallen
b) Gasanalyse
c) Analyse und Menge der Verbrennungsrückstände
d) Gasvolumen
e) Hygroskopizität
f) Stabilitätsuntersuchung (Treibstoff)
g) Gewichtsverlust bei Temperaturlagerung
h) Thomas-Test (Holland-Test)
i) Bildung von Stickstoffwassersäure bei Temperaturlagerung
j) Selbstentzündungstemperatur aller im AGG verwendeten Treibstoffe
k) Toxizität des Treibstoffes
l) Thermodynamische Berechnung der theoretisch möglichen Gaskomponenten des Treib-
stoffes
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7 Umweltsimulation an dem Gasgenerator
7.1 Anforderungen nach der Umweltsimulation
Vor und nach jeder Einzelprüfung sowie nach der gesamten Prüffolge sind die AGG einer aus-
führlichen Sichtprüfung zu unterziehen, bei der die AGG auf äußere Veränderungen und Be-
schädigungen kontrolliert werden müssen. Diese sind zu dokumentieren. Es ist zulässig, einen
Schaden am AGG, der die Montagefähigkeit beeinträchtigt, zu reparieren, um das Testprogramm
weiter durchlaufen zu können.
Vor und nach jeder Einzelprüfung müssen die Zündpillenwiderstände der Gasgeneratoren geprüft
und die Ergebnisse dokumentiert werden.