Februar 2008DEUTSCHE NORM
Normenstelle Schiffs- und Meerestechnik (NSMT) im DIN
Preisgruppe 7DIN Deutsches Institut für Normung e.V. · Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise,
nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut für Normung e.V., Berlin, gestattet.
ICS 47.020.30
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1398879
www.din.de
DDIN 86086
Formstücke zum Einschweißen in Rohrleitungen aus
Kupfer-Nickel-Legierungen –
Technische Lieferbedingungen
Fittings for butt welding into copper-nickel-alloy pipelines –
Technical specifications
Fittings à soudure bord-à-bord dans la tuyauterie en alliage cuivre-nickel –
Conditions techniques de livraison
©
Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin
Ersatz für
DIN 86086:1996-06
www.beuth.de
Gesamtumfang 9 Seiten
DIN 86086:2008-02
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Inhalt
Seite
Vorwort ............................................................................................................................................................... 3
1 Anwendungsbereich ............................................................................................................................ 4
2 Normative Verweisungen..................................................................................................................... 4
3 Herstellung ............................................................................................................................................ 4
4 Anforderungen, Prüfungen.................................................................................................................. 5
4.1 Chemische Zusammensetzung........................................................................................................... 5
4.2 Mechanische Eigenschaften................................................................................................................ 5
4.3 Schweißnahtprüfung ............................................................................................................................ 6
4.4 Maße....................................................................................................................................................... 6
4.5 Oberflächenbeschaffenheit ................................................................................................................. 6
4.6 Kennzeichnung ..................................................................................................................................... 7
5 Verfahrensprüfung................................................................................................................................ 7
5.1 Allgemeines........................................................................................................................................... 7
5.2 Antrag auf Verfahrensprüfung ............................................................................................................ 7
5.3 Auswahl der Prüfstücke....................................................................................................................... 8
5.4 Durchführung der Verfahrensprüfung................................................................................................ 8
5.5 Beurteilung............................................................................................................................................ 9
5.6 Zulassungsbescheinigung .................................................................................................................. 9
6 Prüfungen an der Lieferung, Bescheinigungen ................................................................................ 9
6.1 Prüfungen an der Lieferung................................................................................................................. 9
6.2 Bescheinigung ...................................................................................................................................... 9
Tabellen
Tabelle 1 — Anforderungen und Prüfungen ................................................................................................... 5
DIN 86086:2008-02
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Vorwort
Diese Norm wurde von der Normenstelle Schiffs- und Meerestechnik (NSMT) im DIN, Arbeitsausschuss
NA 132-02-05 AA „Rohre und Rohrverbindungen“, erarbeitet.
Bei der vorliegenden Norm handelt es sich um eine Liefernorm für den Bereich der Schiffs- und Meerestech-
nik.
Die Formstücke, für die diese technischen Lieferbedingungen gelten, werden zum Einschweißen in Rohrlei-
tungen aus der Kupfer-Nickel-Legierung CuNi10Fe1,6Mn vorwiegend in der Schiffbauindustrie angewendet.
Die hier festgelegten Anforderungen betreffen insbesondere die Festigkeitseigenschaften der Formstücke.
Es wird vorausgesetzt, dass bei gleicher Güte des Vormaterials und gleichem Herstellverfahren die zur Liefe-
rung kommenden Formstücke die gleichen Festigkeitseigenschaften haben wie die zur Verfahrensprüfung
vorgestellten. Aus diesem Grund wird nach einer bestandenen Zulassungsprüfung auf zerstörende Prüfungen
verzichtet.
Diese Norm ist anerkannt von:
⎯ Germanischer Lloyd (GL)
⎯ See-Berufsgenossenschaft (See-BG)
Änderungen
Gegenüber DIN 86086:1996-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) geschweißte Formstücke aufgenommen;
b) Durchstrahlungsprüfung für geschweißte Formstücke aufgenommen;
c) Durchführung des Berstdruckversuchs genauer definiert;
d) Formstücke DN 350 bis DN 600 aufgenommen;
e) Norm redaktionell überarbeitet.
Frühere Ausgaben
DIN 86086: 1984-10, 1990-08, 1996-06
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DIN 86086:2008-02
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1 Anwendungsbereich
Diese Norm gilt für die folgenden Formstücke zum Einschweißen in Rohrleitungen aus der Kupfer-Nickel-
Legierung CuNi10Fe1,6Mn nach Werkstoff-Leistungsblatt WL 2.1972:
⎯ Sattelstutzen nach DIN 86087;
⎯ T-Stutzen nach DIN 86088;
⎯ konische Übergangsstücke nach DIN 86089;
⎯ Rohrbogen nach DIN 86090.
Sie gilt auch für durch Umformen wie z. B. Aushalsen, Bördeln und Einziehen hergestellte Rohrleitungsbau-
teile. Sie gilt für andere genormte und nicht genormte Formstücke zum Einschweißen in Rohrleitungen aus
Kupfer-Knetlegierungen, wenn hierauf Bezug genommen wird.
2 Normative Verweisungen
Die folgenden zitierten Dokumente sind für die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Ver-
weisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe
des in Bezug genommenen Dokuments (einschließlich aller Änderungen).
DIN 86001, Schiffs-Rohrleitungen — Druckstufen, Prüfungen
DIN 86087, Formstücke zum Einschweißen in Rohrleitungen aus Kupfer-Nickel-Legierungen — Sattelstutzen
DIN 86088, Formstücke zum Einschweißen in Rohrleitungen aus Kupfer-Nickel-Legierungen — T-Stutzen
DIN 86089, Formstücke zum Einschweißen in Rohrleitungen aus Kupfer-Nickel-Legierungen — Konische
Übergangsstücke
DIN 86090, Formstücke zum Einschweißen in Rohrleitungen aus Kupfer-Nickel-Legierungen — Rohrbogen
DIN EN 10002-1, Metallische Werkstoffe — Zugversuch — Teil 1: Prüfverfahren bei Raumtemperatur
DIN EN 10204, Metallische Erzeugnisse — Arten von Prüfbescheinigungen
DIN EN ISO 8496, Metallische Werkstoffe — Rohr-Ringzugversuch
Werkstoff-Handbuch der Wehrtechnik
WL 2.1972, Kupfer-Nickel-Knetlegierung — CuNi10Fe1,6Mn — Rohre
3 Herstellung
Formstücke sind aus nahtlosen oder geschweißten Rohren durch Kalt- oder Warmumformung herzustellen.
DIN 86086:2008-02
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4 Anforderungen, Prüfungen
Die Formstücke müssen den in Abschnitt 1 genannten Normen bzw. anderen vereinbarten Unterlagen ent-
sprechen und darüber hinaus die Anforderungen nach Abschnitt 3 und Abschnitt 4 erfüllen.
Tabelle 1 — Anforderungen und Prüfungen
Nr Anforderung Prüfung
Chemische Zusammensetzung 4.1
Für die chemische Zusammensetzung der Werkstoffe
gilt WL 2.1972
Die chemische Zusammensetzung der
Werkstoffe ist durch eine vom Hersteller
des Vormaterials erstellte Schmelzenana-
lyse nachzuweisen (nach DIN EN 10204,
3.1).
Mechanische Eigenschaften
Die mechanischen Eigenschaften der Formstücke sind
durch Zugversuche oder Berstdruckversuche nachzu-
weisen.
Zugfestig-
keit
Rm
N/mm2
Bruch-
dehnung
A5
%
Werkstoff-
Kurzzeichen
Werkstoff-
Nummer
min. min.
CuNi10Fe1,6Mn F30 2.1972.11 300 15
4.2
CuNi10Fe1,6Mn F32 2.1972.22 320 15
Nur im Rahmen der Verfahrensprüfung
nach Abschnitt 5.
Zugversuche 4.2.1
Aus den Formstücken sind, wenn möglich, Zugproben
aus den Bereichen der kleinsten und der größten Ver-
formung zu entnehmen. Diese Bereiche sind durch ge-
eignete Verfahren, z. B. Raster, sichtbar zu machen.
Zugproben sind nach DIN EN 10002-1 herzustellen.
Verformungen der Zugproben sind nicht zulässig.
Bei Formstücken, bei denen im Bereich der größten
Verformung die Entnahme von Zugproben nicht möglich
ist, ist durch Härteprüfung die Relation der Festigkeit zu
dem Bereich der geringsten Verformung zu ermitteln.
Die mechanischen Eigenschaften müssen Tabelle 2
entsprechen.
Vor der ersten Lieferung ist eine Verfah-
rensprüfung nach Abschnitt 5 durchzufüh-
ren.
Die Zugfestigkeit Rm und die Bruchdeh-
nung A5 sind nach der jeweils zutreffenden
der nachstehenden Normen zu prüfen:
DIN EN 10002-1 oder DIN EN ISO 8496.
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DIN 86086:2008-02
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Tabelle 1 (fortgesetzt)
Nr Anforderung Prüfung
Berstdruckversuch 4.2.2
Sofern durch Zugproben die mechanischen Eigen-
schaften nicht nachgewiesen werden können, ist
im Rahmen der Verfahrensprüfung ein Berstdruck-
versuch durchzuführen.
Es muss ein Innendruck in Höhe des 4fachen
Nenndruckes bzw. höchsten zulässigen Be-
triebsüberdruckes des anschließenden zylind-
rischen Rohres mit dem größten Außen-
durchmesser erreicht werden, ohne dass es
zum Bersten des Formstückes kommt.
Der Druckanstieg sollte ca. 10 % des Prüf-
druckes pro Minute betragen.
Kleine Leckagen an den Dichtflächen sind zu-
lässig.
Schweißnahtprüfung 4.3
Die Schweißnähte von geschweißten Formstücken
müssen die Anforderungen nach DIN 85004-2 er-
füllen.
Äußerliche Sichtprüfung 100 %.
Durchstrahlungsprüfung nach DIN 85004-9,
nur im Rahmen der Verfahrensprüfung nach
Abschnitt 5.
Maße
Maßprüfung mit Messmitteln, deren Genauig-
keit den Grenzabmaßen der zu prüfenden
Maße entspricht.
Liefermenge
Stück
über bis
Anzahl der
Proben
— 10 1
10 50 3
50 100 6
4.4
Die Maße und Grenzabmaße müssen den in Ab-
schnitt 1 genannten Normen oder den vereinbarten
Unterlagen entsprechen.
Beim Kaltumformen darf die Wanddicke soweit
verschwächt werden, dass im Formstück mindes-
tens eine Ist-Wanddicke von 75 % der Nennwand-
dicke vorliegt; d. h. dass z. B. bei einer Nenn-
wanddicke von 2 mm eine Ist-Wanddicke von
1,5 mm in keinem Bereich des Formstückes unter-
schritten werden darf.
je weitere 100 eine Probe mehr
Oberflächenbeschaffenheit 4.5
Formstücke werden in dem Oberflächenzustand
geliefert, der sich bei der Herstellung ergibt.
Die Werte für die Rauheit der Oberflächen in den
nach Abschnitt 1 zutreffenden Normen sind einzu-
halten. Es dürfen keine scharfkantigen Absätze
und scharfkantigen Riefen vorhanden sein.
Alle Formstücke sind einer Sichtprüfung zu
unterziehen.
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DIN 86086:2008-02
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Tabelle 1 (fortgesetzt)
Nr Anforderung Prüfung
(4.5) Die Mindestwanddicke darf durch die Rauheit der
Oberfläche und Riefen nicht unterschritten werden.
An der inneren Oberfläche dürfen keine Reakti-
onsprodukte haften oder von einer Warmformge-
bung oder einem Glühprozess herrührende Oxyd-
schichten vorhanden sein.
Schmutz und Fettreste sind auf der gesamten
Oberfläche unzulässig.
Zulässig sind Anlaufverfärbungen bzw. Oxidation
durch atmosphärischen Einfluss.
Muss die Oberfläche geblasstrahlt werden, dürfen
nur Edelstahlkugeln oder Glasperlen als Strahlmit-
tel verwendet werden. Gleitschleifen ist dem Strah-
len vorzuziehen.
Kennzeichnung 4.6
Jedes Formstück ist über die in den Maßnormen
hinaus geforderte Kennzeichnung zusätzlich mit
Herstellerzeichen oder Herstellernamen zu kenn-
zeichnen.
Die Kennzeichnung ist durch Weichstempelung mit
wischfester Farbe oder durch ein elektrolytisches
Verfahren vorzunehmen.
Hartstempelung ist nicht zulässig.
Die Formstücke sind stichprobenweise (Pro-
benanzahl siehe Tabelle 3) auf Lesbarkeit,
Richtigkeit, Vollständigkeit und Wischfestigkeit
der Kennzeichnung zu prüfen.
ANMERKUNG Die Dichtheit der Formstücke wird nur am fertigen Rohrleitungsabschnitt oder an der fertigen Rohrlei-
tungsanlage geprüft.
5 Verfahrensprüfung
5.1 Allgemeines
Mit der Verfahrensprüfung wird nachgewiesen, dass der Hersteller in der Lage ist, normgerechte Formstücke
herzustellen.
5.2 Antrag auf Verfahrensprüfung
Der Hersteller hat die Verfahrensprüfung bei einer anerkannten Prüfstelle zu beantragen.
Der Antrag muss für jede Art und Nenngröße der Formstücke folgende Angaben umfassen:
⎯ Art des Herstellverfahrens;
⎯ Abmessungen des Vormaterials;
⎯ chemische Analyse des Vormaterials;
⎯ mechanische Eigenschaften des Vormaterials;
⎯ Strahlverfahren (soweit zutreffend);
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⎯ Maße der fertigen Formstücke;
⎯ mechanische Eigenschaften der Formstücke.
Bei geschweißten Formstücken:
⎯ Schweißverfahren;
⎯ Schweißzusatzwerkstoffe.
5.3 Auswahl der Prüfstücke
Für jedes Herstellverfahren ist die Verfahrensprüfung mit denjenigen Nenngrößen durchzuführen, die die ge-
ometrischen Extremfälle des von dem Herstellverfahren abgedeckten Nenngrößenbereichs darstellen.
Aus den Nennweitenbereichen
⎯ 20 bis 65,
⎯ 80 bis 125,
⎯ 150 bis 300,
⎯ 350 bis 600,
sind je zwei Prüflinge auszuwählen an denen die Prüfungen durchzuführen sind.
5.4 Durchführung der Verfahrensprüfung
5.4.1 Prüfung des Vormaterials
Folgende Angaben sind auf Übereinstimmung mit dem Antrag auf Verfahrensprüfung zu überprüfen:
⎯ Abmessungen des Vormaterials;
⎯ mechanische Eigenschaften des Vormaterials durch Zugversuch zur Ermittlung der Zugfestigkeit;
⎯ chemische Analyse des Vormaterials (nach 4.1).
5.4.2 Prüfung des Herstellverfahrens
Aus dem nach 5.4.1 geprüften Vormaterial sind die nach 5.3 ausgewählten Nenngrößen der Formstücke nach
dem vom Hersteller angegebenen Verfahren herzustellen.
5.4.3 Prüfungen an den Formstücken
An den Formstücken sind zu prüfen:
⎯ Maße nach 4.4;
⎯ Oberflächenbeschaffenheit nach 4.5;
⎯ mechanische Eigenschaften nach 4.2;
Bei geschweißten Formstücken:
⎯ Schweißnahtprüfung nach 4.3.
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DIN 86086:2008-02
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5.5 Beurteilung
Die Verfahrensprüfung ist bestanden, wenn die Ergebnisse der Prüfungen den Anforderungen nach
Abschnitt 4 entsprechen.
Stimmen die Ergebnisse der Prüfungen nach 5.4.3 nicht oder teilweise nicht mit den Angaben nach 5.2 über-
ein, ist die Verfahrensprüfung nicht bestanden.
Nach dem beanstandeten Herstellverfahren gefertigte Formstücke dürfen nicht erneut vorgestellt werden. Das
Herstellverfahren ist ganz oder teilweise zu ändern.
5.6 Zulassungsbescheinigung
Über die erfolgreiche Prüfung wird vom Hersteller eine Zulassungsbescheinigung ausgestellt.
Die Zulassung ist zeitlich begrenzt und gilt solange, wie keine Änderung des Herstellverfahrens erfolgt und die
Befristung nicht abgelaufen ist.
Bei Änderung des Herstellverfahrens ist die Verfahrensprüfung in Abstimmung mit der Prüfstelle ganz oder
teilweise zu wiederholen und hierüber eine Zulassungsbescheinigung auszustellen.
6 Prüfungen an der Lieferung, Bescheinigungen
6.1 Prüfungen an der Lieferung
An der Lieferung sind folgende Prüfungen durchzuführen:
⎯ Zulassung der Herstellung;
⎯ chemische Zusammensetzung nach 4.1;
⎯ Maße nach 4.4;
⎯ Oberflächenbeschaffenheit nach 4.5;
⎯ Kennzeichnung nach 4.6;
⎯ Sichtprüfung nach 4.3 bei geschweißten Formstücken.
6.2 Bescheinigung
Über die an der Lieferung ausgeführten Prüfungen ist ein Abnahmeprüfzeugnis nach DIN EN 10204, 3.1 ohne
Angabe der mechanischen Eigenschaften auszustellen. Der Nachweis, dass die mechanischen Eigenschaften
vorliegen, ist durch die Zulassung zur Herstellung erbracht.
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Inhalt
Vorwort
Anwendungsbereich
Normative Verweisungen
Herstellung
Anforderungen, Prüfungen
Chemische Zusammensetzung
Mechanische Eigenschaften
Schweißnahtprüfung
Maße
Oberflächenbeschaffenheit
Kennzeichnung
Verfahrensprüfung
Allgemeines
Antrag auf Verfahrensprüfung
Auswahl der Prüfstücke
Durchführung der Verfahrensprüfung
Beurteilung
Zulassungsbescheinigung
Prüfungen an der Lieferung, Bescheinigungen
Prüfungen an der Lieferung
Bescheinigung
2007-12-15T16:44:56+0000
10787 Berlin, Germany
DIN Deutsches Institut fuer Normung e. V.
Dokument ist zertifiziert