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DIN 86086-2008 与铜镍合金管路对接焊的配件.技术规范

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DIN 86086-2008 与铜镍合金管路对接焊的配件.技术规范 Februar 2008DEUTSCHE NORM Normenstelle Schiffs- und Meerestechnik (NSMT) im DIN Preisgruppe 7DIN Deutsches Institut für Normung e.V. · Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut für Normung e.V., Berlin, ...
DIN 86086-2008 与铜镍合金管路对接焊的配件.技术规范
Februar 2008DEUTSCHE NORM Normenstelle Schiffs- und Meerestechnik (NSMT) im DIN Preisgruppe 7DIN Deutsches Institut für Normung e.V. · Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut für Normung e.V., Berlin, gestattet. ICS 47.020.30 !$J{r" 1398879 www.din.de DDIN 86086 Formstücke zum Einschweißen in Rohrleitungen aus Kupfer-Nickel-Legierungen – Technische Lieferbedingungen Fittings for butt welding into copper-nickel-alloy pipelines – Technical specifications Fittings à soudure bord-à-bord dans la tuyauterie en alliage cuivre-nickel – Conditions techniques de livraison © Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin Ersatz für DIN 86086:1996-06 www.beuth.de Gesamtumfang 9 Seiten DIN 86086:2008-02 2 Inhalt Seite Vorwort ............................................................................................................................................................... 3 1 Anwendungsbereich ............................................................................................................................ 4 2 Normative Verweisungen..................................................................................................................... 4 3 Herstellung ............................................................................................................................................ 4 4 Anforderungen, Prüfungen.................................................................................................................. 5 4.1 Chemische Zusammensetzung........................................................................................................... 5 4.2 Mechanische Eigenschaften................................................................................................................ 5 4.3 Schweißnahtprüfung ............................................................................................................................ 6 4.4 Maße....................................................................................................................................................... 6 4.5 Oberflächenbeschaffenheit ................................................................................................................. 6 4.6 Kennzeichnung ..................................................................................................................................... 7 5 Verfahrensprüfung................................................................................................................................ 7 5.1 Allgemeines........................................................................................................................................... 7 5.2 Antrag auf Verfahrensprüfung ............................................................................................................ 7 5.3 Auswahl der Prüfstücke....................................................................................................................... 8 5.4 Durchführung der Verfahrensprüfung................................................................................................ 8 5.5 Beurteilung............................................................................................................................................ 9 5.6 Zulassungsbescheinigung .................................................................................................................. 9 6 Prüfungen an der Lieferung, Bescheinigungen ................................................................................ 9 6.1 Prüfungen an der Lieferung................................................................................................................. 9 6.2 Bescheinigung ...................................................................................................................................... 9 Tabellen Tabelle 1 — Anforderungen und Prüfungen ................................................................................................... 5 DIN 86086:2008-02 3 Vorwort Diese Norm wurde von der Normenstelle Schiffs- und Meerestechnik (NSMT) im DIN, Arbeitsausschuss NA 132-02-05 AA „Rohre und Rohrverbindungen“, erarbeitet. Bei der vorliegenden Norm handelt es sich um eine Liefernorm für den Bereich der Schiffs- und Meerestech- nik. Die Formstücke, für die diese technischen Lieferbedingungen gelten, werden zum Einschweißen in Rohrlei- tungen aus der Kupfer-Nickel-Legierung CuNi10Fe1,6Mn vorwiegend in der Schiffbauindustrie angewendet. Die hier festgelegten Anforderungen betreffen insbesondere die Festigkeitseigenschaften der Formstücke. Es wird vorausgesetzt, dass bei gleicher Güte des Vormaterials und gleichem Herstellverfahren die zur Liefe- rung kommenden Formstücke die gleichen Festigkeitseigenschaften haben wie die zur Verfahrensprüfung vorgestellten. Aus diesem Grund wird nach einer bestandenen Zulassungsprüfung auf zerstörende Prüfungen verzichtet. Diese Norm ist anerkannt von: ⎯ Germanischer Lloyd (GL) ⎯ See-Berufsgenossenschaft (See-BG) Änderungen Gegenüber DIN 86086:1996-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) geschweißte Formstücke aufgenommen; b) Durchstrahlungsprüfung für geschweißte Formstücke aufgenommen; c) Durchführung des Berstdruckversuchs genauer definiert; d) Formstücke DN 350 bis DN 600 aufgenommen; e) Norm redaktionell überarbeitet. Frühere Ausgaben DIN 86086: 1984-10, 1990-08, 1996-06 --`,,`,,`,````,``,,,,``````,``,,-`-`,,`,,`,`,,`--- DIN 86086:2008-02 4 1 Anwendungsbereich Diese Norm gilt für die folgenden Formstücke zum Einschweißen in Rohrleitungen aus der Kupfer-Nickel- Legierung CuNi10Fe1,6Mn nach Werkstoff-Leistungsblatt WL 2.1972: ⎯ Sattelstutzen nach DIN 86087; ⎯ T-Stutzen nach DIN 86088; ⎯ konische Übergangsstücke nach DIN 86089; ⎯ Rohrbogen nach DIN 86090. Sie gilt auch für durch Umformen wie z. B. Aushalsen, Bördeln und Einziehen hergestellte Rohrleitungsbau- teile. Sie gilt für andere genormte und nicht genormte Formstücke zum Einschweißen in Rohrleitungen aus Kupfer-Knetlegierungen, wenn hierauf Bezug genommen wird. 2 Normative Verweisungen Die folgenden zitierten Dokumente sind für die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Ver- weisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschließlich aller Änderungen). DIN 86001, Schiffs-Rohrleitungen — Druckstufen, Prüfungen DIN 86087, Formstücke zum Einschweißen in Rohrleitungen aus Kupfer-Nickel-Legierungen — Sattelstutzen DIN 86088, Formstücke zum Einschweißen in Rohrleitungen aus Kupfer-Nickel-Legierungen — T-Stutzen DIN 86089, Formstücke zum Einschweißen in Rohrleitungen aus Kupfer-Nickel-Legierungen — Konische Übergangsstücke DIN 86090, Formstücke zum Einschweißen in Rohrleitungen aus Kupfer-Nickel-Legierungen — Rohrbogen DIN EN 10002-1, Metallische Werkstoffe — Zugversuch — Teil 1: Prüfverfahren bei Raumtemperatur DIN EN 10204, Metallische Erzeugnisse — Arten von Prüfbescheinigungen DIN EN ISO 8496, Metallische Werkstoffe — Rohr-Ringzugversuch Werkstoff-Handbuch der Wehrtechnik WL 2.1972, Kupfer-Nickel-Knetlegierung — CuNi10Fe1,6Mn — Rohre 3 Herstellung Formstücke sind aus nahtlosen oder geschweißten Rohren durch Kalt- oder Warmumformung herzustellen. DIN 86086:2008-02 5 4 Anforderungen, Prüfungen Die Formstücke müssen den in Abschnitt 1 genannten Normen bzw. anderen vereinbarten Unterlagen ent- sprechen und darüber hinaus die Anforderungen nach Abschnitt 3 und Abschnitt 4 erfüllen. Tabelle 1 — Anforderungen und Prüfungen Nr Anforderung Prüfung Chemische Zusammensetzung 4.1 Für die chemische Zusammensetzung der Werkstoffe gilt WL 2.1972 Die chemische Zusammensetzung der Werkstoffe ist durch eine vom Hersteller des Vormaterials erstellte Schmelzenana- lyse nachzuweisen (nach DIN EN 10204, 3.1). Mechanische Eigenschaften Die mechanischen Eigenschaften der Formstücke sind durch Zugversuche oder Berstdruckversuche nachzu- weisen. Zugfestig- keit Rm N/mm2 Bruch- dehnung A5 % Werkstoff- Kurzzeichen Werkstoff- Nummer min. min. CuNi10Fe1,6Mn F30 2.1972.11 300 15 4.2 CuNi10Fe1,6Mn F32 2.1972.22 320 15 Nur im Rahmen der Verfahrensprüfung nach Abschnitt 5. Zugversuche 4.2.1 Aus den Formstücken sind, wenn möglich, Zugproben aus den Bereichen der kleinsten und der größten Ver- formung zu entnehmen. Diese Bereiche sind durch ge- eignete Verfahren, z. B. Raster, sichtbar zu machen. Zugproben sind nach DIN EN 10002-1 herzustellen. Verformungen der Zugproben sind nicht zulässig. Bei Formstücken, bei denen im Bereich der größten Verformung die Entnahme von Zugproben nicht möglich ist, ist durch Härteprüfung die Relation der Festigkeit zu dem Bereich der geringsten Verformung zu ermitteln. Die mechanischen Eigenschaften müssen Tabelle 2 entsprechen. Vor der ersten Lieferung ist eine Verfah- rensprüfung nach Abschnitt 5 durchzufüh- ren. Die Zugfestigkeit Rm und die Bruchdeh- nung A5 sind nach der jeweils zutreffenden der nachstehenden Normen zu prüfen: DIN EN 10002-1 oder DIN EN ISO 8496. - - ` , , ` , , ` , ` ` ` ` , ` ` , , , , ` ` ` ` ` ` , ` ` , , - ` - ` , , ` , , ` , ` , , ` - - - DIN 86086:2008-02 6 Tabelle 1 (fortgesetzt) Nr Anforderung Prüfung Berstdruckversuch 4.2.2 Sofern durch Zugproben die mechanischen Eigen- schaften nicht nachgewiesen werden können, ist im Rahmen der Verfahrensprüfung ein Berstdruck- versuch durchzuführen. Es muss ein Innendruck in Höhe des 4fachen Nenndruckes bzw. höchsten zulässigen Be- triebsüberdruckes des anschließenden zylind- rischen Rohres mit dem größten Außen- durchmesser erreicht werden, ohne dass es zum Bersten des Formstückes kommt. Der Druckanstieg sollte ca. 10 % des Prüf- druckes pro Minute betragen. Kleine Leckagen an den Dichtflächen sind zu- lässig. Schweißnahtprüfung 4.3 Die Schweißnähte von geschweißten Formstücken müssen die Anforderungen nach DIN 85004-2 er- füllen. Äußerliche Sichtprüfung 100 %. Durchstrahlungsprüfung nach DIN 85004-9, nur im Rahmen der Verfahrensprüfung nach Abschnitt 5. Maße Maßprüfung mit Messmitteln, deren Genauig- keit den Grenzabmaßen der zu prüfenden Maße entspricht. Liefermenge Stück über bis Anzahl der Proben — 10 1 10 50 3 50 100 6 4.4 Die Maße und Grenzabmaße müssen den in Ab- schnitt 1 genannten Normen oder den vereinbarten Unterlagen entsprechen. Beim Kaltumformen darf die Wanddicke soweit verschwächt werden, dass im Formstück mindes- tens eine Ist-Wanddicke von 75 % der Nennwand- dicke vorliegt; d. h. dass z. B. bei einer Nenn- wanddicke von 2 mm eine Ist-Wanddicke von 1,5 mm in keinem Bereich des Formstückes unter- schritten werden darf. je weitere 100 eine Probe mehr Oberflächenbeschaffenheit 4.5 Formstücke werden in dem Oberflächenzustand geliefert, der sich bei der Herstellung ergibt. Die Werte für die Rauheit der Oberflächen in den nach Abschnitt 1 zutreffenden Normen sind einzu- halten. Es dürfen keine scharfkantigen Absätze und scharfkantigen Riefen vorhanden sein. Alle Formstücke sind einer Sichtprüfung zu unterziehen. --`,,`,,`,````,``,,,,``````,``,,-`-`,,`,,`,`,,`--- DIN 86086:2008-02 7 Tabelle 1 (fortgesetzt) Nr Anforderung Prüfung (4.5) Die Mindestwanddicke darf durch die Rauheit der Oberfläche und Riefen nicht unterschritten werden. An der inneren Oberfläche dürfen keine Reakti- onsprodukte haften oder von einer Warmformge- bung oder einem Glühprozess herrührende Oxyd- schichten vorhanden sein. Schmutz und Fettreste sind auf der gesamten Oberfläche unzulässig. Zulässig sind Anlaufverfärbungen bzw. Oxidation durch atmosphärischen Einfluss. Muss die Oberfläche geblasstrahlt werden, dürfen nur Edelstahlkugeln oder Glasperlen als Strahlmit- tel verwendet werden. Gleitschleifen ist dem Strah- len vorzuziehen. Kennzeichnung 4.6 Jedes Formstück ist über die in den Maßnormen hinaus geforderte Kennzeichnung zusätzlich mit Herstellerzeichen oder Herstellernamen zu kenn- zeichnen. Die Kennzeichnung ist durch Weichstempelung mit wischfester Farbe oder durch ein elektrolytisches Verfahren vorzunehmen. Hartstempelung ist nicht zulässig. Die Formstücke sind stichprobenweise (Pro- benanzahl siehe Tabelle 3) auf Lesbarkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit und Wischfestigkeit der Kennzeichnung zu prüfen. ANMERKUNG Die Dichtheit der Formstücke wird nur am fertigen Rohrleitungsabschnitt oder an der fertigen Rohrlei- tungsanlage geprüft. 5 Verfahrensprüfung 5.1 Allgemeines Mit der Verfahrensprüfung wird nachgewiesen, dass der Hersteller in der Lage ist, normgerechte Formstücke herzustellen. 5.2 Antrag auf Verfahrensprüfung Der Hersteller hat die Verfahrensprüfung bei einer anerkannten Prüfstelle zu beantragen. Der Antrag muss für jede Art und Nenngröße der Formstücke folgende Angaben umfassen: ⎯ Art des Herstellverfahrens; ⎯ Abmessungen des Vormaterials; ⎯ chemische Analyse des Vormaterials; ⎯ mechanische Eigenschaften des Vormaterials; ⎯ Strahlverfahren (soweit zutreffend); - - ` , , ` , , ` , ` ` ` ` , ` ` , , , , ` ` ` ` ` ` , ` ` , , - ` - ` , , ` , , ` , ` , , ` - - - DIN 86086:2008-02 8 ⎯ Maße der fertigen Formstücke; ⎯ mechanische Eigenschaften der Formstücke. Bei geschweißten Formstücken: ⎯ Schweißverfahren; ⎯ Schweißzusatzwerkstoffe. 5.3 Auswahl der Prüfstücke Für jedes Herstellverfahren ist die Verfahrensprüfung mit denjenigen Nenngrößen durchzuführen, die die ge- ometrischen Extremfälle des von dem Herstellverfahren abgedeckten Nenngrößenbereichs darstellen. Aus den Nennweitenbereichen ⎯ 20 bis 65, ⎯ 80 bis 125, ⎯ 150 bis 300, ⎯ 350 bis 600, sind je zwei Prüflinge auszuwählen an denen die Prüfungen durchzuführen sind. 5.4 Durchführung der Verfahrensprüfung 5.4.1 Prüfung des Vormaterials Folgende Angaben sind auf Übereinstimmung mit dem Antrag auf Verfahrensprüfung zu überprüfen: ⎯ Abmessungen des Vormaterials; ⎯ mechanische Eigenschaften des Vormaterials durch Zugversuch zur Ermittlung der Zugfestigkeit; ⎯ chemische Analyse des Vormaterials (nach 4.1). 5.4.2 Prüfung des Herstellverfahrens Aus dem nach 5.4.1 geprüften Vormaterial sind die nach 5.3 ausgewählten Nenngrößen der Formstücke nach dem vom Hersteller angegebenen Verfahren herzustellen. 5.4.3 Prüfungen an den Formstücken An den Formstücken sind zu prüfen: ⎯ Maße nach 4.4; ⎯ Oberflächenbeschaffenheit nach 4.5; ⎯ mechanische Eigenschaften nach 4.2; Bei geschweißten Formstücken: ⎯ Schweißnahtprüfung nach 4.3. --`,,`,,`,````,``,,,,``````,``,,-`-`,,`,,`,`,,`--- DIN 86086:2008-02 9 5.5 Beurteilung Die Verfahrensprüfung ist bestanden, wenn die Ergebnisse der Prüfungen den Anforderungen nach Abschnitt 4 entsprechen. Stimmen die Ergebnisse der Prüfungen nach 5.4.3 nicht oder teilweise nicht mit den Angaben nach 5.2 über- ein, ist die Verfahrensprüfung nicht bestanden. Nach dem beanstandeten Herstellverfahren gefertigte Formstücke dürfen nicht erneut vorgestellt werden. Das Herstellverfahren ist ganz oder teilweise zu ändern. 5.6 Zulassungsbescheinigung Über die erfolgreiche Prüfung wird vom Hersteller eine Zulassungsbescheinigung ausgestellt. Die Zulassung ist zeitlich begrenzt und gilt solange, wie keine Änderung des Herstellverfahrens erfolgt und die Befristung nicht abgelaufen ist. Bei Änderung des Herstellverfahrens ist die Verfahrensprüfung in Abstimmung mit der Prüfstelle ganz oder teilweise zu wiederholen und hierüber eine Zulassungsbescheinigung auszustellen. 6 Prüfungen an der Lieferung, Bescheinigungen 6.1 Prüfungen an der Lieferung An der Lieferung sind folgende Prüfungen durchzuführen: ⎯ Zulassung der Herstellung; ⎯ chemische Zusammensetzung nach 4.1; ⎯ Maße nach 4.4; ⎯ Oberflächenbeschaffenheit nach 4.5; ⎯ Kennzeichnung nach 4.6; ⎯ Sichtprüfung nach 4.3 bei geschweißten Formstücken. 6.2 Bescheinigung Über die an der Lieferung ausgeführten Prüfungen ist ein Abnahmeprüfzeugnis nach DIN EN 10204, 3.1 ohne Angabe der mechanischen Eigenschaften auszustellen. Der Nachweis, dass die mechanischen Eigenschaften vorliegen, ist durch die Zulassung zur Herstellung erbracht. - - ` , , ` , , ` , ` ` ` ` , ` ` , , , , ` ` ` ` ` ` , ` ` , , - ` - ` , , ` , , ` , ` , , ` - - - Inhalt Vorwort Anwendungsbereich Normative Verweisungen Herstellung Anforderungen, Prüfungen Chemische Zusammensetzung Mechanische Eigenschaften Schweißnahtprüfung Maße Oberflächenbeschaffenheit Kennzeichnung Verfahrensprüfung Allgemeines Antrag auf Verfahrensprüfung Auswahl der Prüfstücke Durchführung der Verfahrensprüfung Beurteilung Zulassungsbescheinigung Prüfungen an der Lieferung, Bescheinigungen Prüfungen an der Lieferung Bescheinigung 2007-12-15T16:44:56+0000 10787 Berlin, Germany DIN Deutsches Institut fuer Normung e. V. Dokument ist zertifiziert
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